Warum dauert die Anteilsübertragung sechs Monate?+
Der Zeitraum dient dazu, den Übergang der Gesellschaft geordnet und für beide Seiten planbar zu gestalten. Er unterstützt eine saubere Abwicklung offener Geschäftsvorfälle und eine strukturierte Übernahme durch den Käufer. Der wirtschaftliche Wert einer bestehenden GmbH hängt oft an ihrer Historie und Bonität — die gewählte Vertragsgestaltung verfolgt das Ziel, diese Eigenschaften bestmöglich zu erhalten.
Muss ich sechs Monate lang Geschäftsführer bleiben?+
Nein. Die Übergangsregelung betrifft ausschließlich die vollständige Übertragung der Geschäftsanteile — nicht die Geschäftsführung. Der bisherige Geschäftsführer wird im Rahmen der notariellen Vertragsgestaltung grundsätzlich unmittelbar abberufen und durch den neuen Geschäftsführer ersetzt.
Muss ich nach sechs Monaten erneut zum Notar?+
Nein. Für Sie ist keine zweite Beurkundung erforderlich. Der spätere vollständige Übergang der restlichen Geschäftsanteile ist bereits in der einen notariellen Urkunde vollständig geregelt und erfolgt entsprechend der beurkundeten Vereinbarung automatisch.
Bekomme ich eine zweite Urkunde?+
Nein. Es gibt nur eine notarielle Urkunde. In dieser sind sowohl die sofort wirksamen Regelungen als auch der spätere vollständige Übergang der Anteile enthalten.
Warum reicht eine einzige Beurkundung aus?+
Weil bereits in dieser einen Urkunde sämtliche Schritte bindend geregelt sind: die Abberufung des bisherigen Geschäftsführers, die Bestellung des neuen Geschäftsführers, die schrittweise Übertragung der Geschäftsanteile sowie die Zahlungsmodalitäten. Der spätere Übergang erfolgt automatisch entsprechend dieser Vereinbarung.
Was passiert nach meiner Genehmigung beim örtlichen Notar?+
Ihr örtlicher Notar leitet die Genehmigung an unseren Ursprungsnotar weiter. Ab diesem Zeitpunkt sind für Sie keine weiteren Notartermine mehr erforderlich. Handelsregisteranmeldung, spätere Anteilsübertragung und Restzahlung laufen automatisch entsprechend der Vereinbarung ab.
Muss ich nach Essen reisen?+
Nein. Die Beurkundung findet bei unserem Notar statt. Sie erhalten die Urkunde per Post und lassen Ihre Unterschrift bei einem Notar in Ihrer Nähe genehmigen. Reisen sind für Sie zu keinem Zeitpunkt erforderlich.
Wann erhalte ich mein Geld?+
Der erste Kaufpreisteil wird ausgezahlt, sobald die Beurkundung stattgefunden hat, alle vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind und Ihre örtliche Notargenehmigung vorliegt. Der Restkaufpreis folgt zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, in der Regel nach Ablauf der Übergangsphase.
Kann ich in dieser Zeit noch haftbar gemacht werden?+
Ihre Verantwortung als Geschäftsführer endet mit der im Kaufvertrag geregelten Abberufung. Ihre Stellung als Gesellschafter endet zum vertraglich geregelten Zeitpunkt. Für Vorgänge, die nach der Beurkundung durch den neuen Geschäftsführer veranlasst werden, tragen Sie keine Verantwortung. Die konkrete Ausgestaltung wird individuell notariell geregelt.
Was muss ich nach Erhalt der Urkunde tun?+
Sie vereinbaren einen kurzen Termin bei einem Notar in Ihrer Nähe — den Sie frei wählen dürfen — und lassen dort Ihre Unterschrift genehmigen. Alles Weitere läuft automatisch entsprechend der bereits beurkundeten Vereinbarung ab.
Warum wird mir die Urkunde per Post zugesendet?+
Damit Sie nicht anreisen müssen. Die Beurkundung findet bei unserem Notar statt, die anschließende Unterschriftsgenehmigung bequem bei einem Notar an Ihrem Wohnort. So bleibt der Aufwand für Sie auf einen einzigen kurzen Termin vor Ort beschränkt.
Wer kümmert sich um die weitere Abwicklung?+
Wir. Nach Ihrer örtlichen Genehmigung übernehmen unser Notar und das Nachfolgehaus-Team die vollständige Abwicklung — von der Weiterleitung der Genehmigung über die Handelsregisteranmeldung bis zur automatischen vollständigen Anteilsübertragung.
Wer kümmert sich um das Handelsregister?+
Die Anmeldung der neuen Gesellschafterliste und der Geschäftsführeränderung beim Handelsregister übernimmt der beurkundende Notar. Sie müssen sich um diesen Vorgang nicht selbst kümmern.
Wer bezahlt die Notarkosten?+
Die Notarkosten für die Beurkundung und für Ihre örtliche Unterschriftsgenehmigung werden im Rahmen des Verkaufsprozesses durch uns getragen. Kosten für eigene rechtliche Beratung trägt jede Partei selbst.
Kann ich mich bei Fragen jederzeit an Nachfolgehaus wenden?+
Ja, jederzeit. Sie erhalten für Ihren Vorgang einen persönlichen Ansprechpartner per E-Mail und Telefon. Wir beantworten Fragen zum Ablauf, zu Fristen und zu einzelnen Vertragspunkten in verständlicher Sprache — so lange, bis alles für Sie eindeutig geklärt ist.