Informationsseite für Verkäufer

So läuft die notarielle Anteilsübertragung Schritt für Schritt ab.

Wir erklären Ihnen in einfacher Sprache, was beim Notar passiert, wie die Kaufpreiszahlung abläuft und warum die vollständige Übertragung der Anteile zeitlich strukturiert ist — ohne juristische Fachbegriffe.

Die wichtigste Antwort vorweg

Die sechs Monate betreffen ausschließlich die Geschäftsanteile — nicht die Geschäftsführung. Sie müssen nicht sechs Monate lang Geschäftsführer bleiben. Die konkrete Ausgestaltung wird individuell im notariellen Kaufvertrag geregelt.

Beurkundung
bei unserem Notar
Ihr Termin vor Ort
ca. 15–20 Min.
Erste Zahlung
nach Notar
Reisen für Sie
keine
  • Notariell begleitet
  • Transparenter Ablauf
  • Klare Vertragsstruktur
  • Persönliche Ansprechpartner
  • Bundesweite Abwicklung
  • Schritt für Schritt erklärt

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Fünf Antworten, die alle Missverständnisse ausräumen.

Wenn Sie nur Zeit für diesen einen Abschnitt haben — hier steht alles, was Sie zur Beurkundung, zum Notartermin und zur sechsmonatigen Frist wissen müssen.

  • Eine notarielle Beurkundung

    Es findet genau ein Beurkundungstermin bei unserem Notar statt.

  • Urkunde kommt per Post

    Sie erhalten die Urkunde an Ihre Anschrift — kein Reisen nötig.

  • Kurzer Termin vor Ort

    Sie lassen Ihre Unterschrift bei einem Notar in Ihrer Nähe genehmigen.

  • Sechs Monate: nur Anteile

    Die Frist betrifft ausschließlich die Geschäftsanteile — nicht die Geschäftsführung.

  • Vertrag individuell

    Die konkrete Ausgestaltung erfolgt individuell durch den beurkundenden Notar.

Zwei Rollen — ein wichtiger Unterschied

Geschäftsführer und Gesellschafter — wo liegt der Unterschied?

Beim Verkauf einer GmbH werden zwei Dinge übergeben, die im Alltag oft verwechselt werden. Wer diesen Unterschied einmal verstanden hat, versteht auch, warum die sechs Monate keine Fessel sind.

Geschäftsführer

Führt das operative Geschäft.

Der Geschäftsführer kümmert sich um den Alltag: Verträge, Mitarbeiter, Kunden, Bank, Rechnungen. Er ist der operative Kopf des Unternehmens.

Beim Verkauf

Wechselt sofort auf den Käufer.

Ab dem im Kaufvertrag geregelten Zeitpunkt tragen Sie keine operative Verantwortung mehr.

Gesellschafter

Ist Eigentümer der Anteile.

Der Gesellschafter hält die Geschäftsanteile — er ist wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH. Er entscheidet z. B. über Gewinnverwendung oder grundlegende Änderungen.

Beim Verkauf

Übergang zeitlich gestaffelt (ca. 6 Monate).

Der vollständige Übergang der Anteile ist bereits in der einen Urkunde geregelt und erfolgt automatisch.

Ein Alltagsbeispiel

Stellen Sie sich ein Mietshaus vor. Die Hausverwaltung kümmert sich um Mieter, Rechnungen und den Alltag — das entspricht der Geschäftsführung. Der Eigentümer steht im Grundbuch — das entspricht den Geschäftsanteilen. Die Verwaltung kann sofort wechseln, während der Eigentumsübergang zeitlich geregelt wird. Genau so ist es beim GmbH-Verkauf.

Nur ein Notartermin für Sie

Der Notarablauf — in aller Kürze.

Für Sie ist der Ablauf beim Notar bewusst schlank: eine Beurkundung bei unserem Notar, dann Postversand, dann ein kurzer Termin bei Ihnen vor Ort. Mehr müssen Sie nicht tun.

  1. Schritt 1

    Eine einzige Beurkundung

    Bei unserem Notar. In dieser Urkunde ist der gesamte Verkauf vollständig geregelt.

  2. Schritt 2

    Urkunde kommt per Post

    Sie erhalten die Urkunde an Ihre Anschrift. Kein Reisen erforderlich.

  3. Schritt 3

    Kurzer Termin vor Ort

    Sie gehen zu einem Notar in Ihrer Nähe und lassen Ihre Unterschrift genehmigen.

  4. Schritt 4

    Danach sind Sie fertig

    Keine weiteren Notartermine — auch nicht nach Ablauf der sechs Monate.

Der komplette Ablauf

Neun Schritte von der Annahme bis zum Abschluss.

Jeder Schritt beantwortet vier Fragen: Warum passiert das? Was tun Sie? Was passiert danach? Und — was bedeutet das konkret für Sie?

  1. Schritt 1

    Angebot annehmen

    Sie bestätigen unser Angebot digital in Ihrem Vorgangsbereich. Damit startet der strukturierte Ablauf.

    Was Sie tun
    Angebot in Ruhe prüfen und bestätigen.
    Was danach passiert
    Wir bereiten die Unterlagen für den Notar vor.

    Was bedeutet das für mich?

    • Noch keine notarielle Bindung.
    • Sie können weiterhin Fragen stellen.
  2. Schritt 2

    Vertrag vorbereiten

    Der Anteilskaufvertrag wird individuell für Ihre Gesellschaft ausgearbeitet und Ihnen vorab zugesendet.

    Was Sie tun
    Entwurf lesen, Fragen mit uns oder Ihrem Notar klären.
    Was danach passiert
    Wir stimmen den Beurkundungstermin ab.

    Was bedeutet das für mich?

    • Sie haben Zeit, alles in Ruhe zu prüfen.
    • Vor dem Notartermin sind Sie an nichts gebunden.
  3. Schritt 3

    Eine einzige Beurkundung

    Die Beurkundung findet bei unserem Notar statt. In dieser Urkunde ist alles geregelt — auch der spätere vollständige Übergang der Anteile.

    Was Sie tun
    Nichts. Sie reisen nicht an.
    Was danach passiert
    Die beurkundete Urkunde geht per Post an Ihre Anschrift.

    Was bedeutet das für mich?

    • Es gibt nur eine Beurkundung — keine zweite folgt später.
    • Alle späteren Schritte sind hier bereits mitgeregelt.
  4. Schritt 4

    Kurzer Termin bei Ihrem Notar vor Ort

    Sie gehen mit der zugesandten Urkunde zu einem Notar in Ihrer Nähe und lassen Ihre Unterschrift genehmigen.

    Was Sie tun
    Termin bei einem Notar Ihrer Wahl vereinbaren — meist 15–20 Minuten.
    Was danach passiert
    Der Notar leitet Ihre Genehmigung an unseren Ursprungsnotar weiter.

    Was bedeutet das für mich?

    • Ein einziger kurzer Termin — mehr nicht.
    • Danach sind aus Ihrer Sicht keine Notartermine mehr erforderlich.
  5. Schritt 5

    Erste Kaufpreiszahlung

    Nach Beurkundung, Ihrer örtlichen Genehmigung und Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen wird der erste Kaufpreisteil ausgezahlt.

    Was Sie tun
    Kontoverbindung angeben — den Rest übernehmen wir.
    Was danach passiert
    Die Zahlung wird auf Ihr Konto überwiesen.

    Was bedeutet das für mich?

    • Der Zahlungsfluss ist im Vertrag klar geregelt.
    • Die Höhe ergibt sich aus Ihrem individuellen Angebot.
  6. Schritt 6

    Übergangsphase (ca. 6 Monate)

    Die Frist schafft eine geordnete Übergabe der Anteile und Planungssicherheit für beide Seiten.

    Was Sie tun
    Nichts. Das operative Geschäft liegt bereits beim Käufer.
    Was danach passiert
    Der Käufer bereitet die vollständige Übernahme vor.

    Was bedeutet das für mich?

    • Für Sie ändert sich in dieser Zeit nichts.
    • Sie sind bereits nicht mehr Geschäftsführer.
  7. Schritt 7

    Restkaufpreis

    Nach Ablauf der Übergangsphase wird der vertraglich vereinbarte Restbetrag ausgezahlt.

    Was Sie tun
    Nichts. Die Zahlung erfolgt automatisch zum vereinbarten Termin.
    Was danach passiert
    Sie erhalten die Gutschrift auf Ihr Konto.

    Was bedeutet das für mich?

    • Der Zeitpunkt steht bereits im Vertrag.
    • Keine neue Unterschrift, kein neuer Termin.
  8. Schritt 8

    Vollständige Anteilsübertragung

    Mit der Restzahlung geht die volle Gesellschafterstellung automatisch auf den Käufer über — entsprechend der bereits beurkundeten Vereinbarung.

    Was Sie tun
    Nichts.
    Was danach passiert
    Der Notar meldet die aktualisierte Gesellschafterliste beim Handelsregister an.

    Was bedeutet das für mich?

    • Kein zweiter Notartermin.
    • Ab hier sind Sie auch als Gesellschafter nicht mehr beteiligt.
  9. Schritt 9

    Abschluss & Dokumentation

    Mit der Eintragung im Handelsregister ist der Verkauf formal abgeschlossen.

    Was Sie tun
    Nichts.
    Was danach passiert
    Sie erhalten alle Dokumente als PDF-Archiv in Ihrem Vorgangsbereich.

    Was bedeutet das für mich?

    • Sämtliche Unterlagen bleiben dauerhaft für Sie verfügbar.
    • Der Vorgang ist vollständig beendet.

Häufige Missverständnisse

Was oft angenommen wird — und was tatsächlich zutrifft.

Wir hören diese Fragen fast täglich. Hier sind die häufigsten Missverständnisse — ruhig aufgelöst und in einfacher Sprache erklärt.

  • „Ich muss sechs Monate Geschäftsführer bleiben."

    Nein. Der Geschäftsführerwechsel erfolgt im Rahmen der notariellen Vertragsgestaltung grundsätzlich unmittelbar. Die sechs Monate betreffen ausschließlich die Geschäftsanteile — nicht die Geschäftsführung.

  • „Ich muss zweimal zum Notar."

    Nein. Es gibt nur eine notarielle Beurkundung — bei unserem Notar. Für Sie folgt nur ein kurzer Termin bei einem Notar in Ihrer Nähe, um Ihre Unterschrift zu genehmigen.

  • „Nach sechs Monaten muss ich erneut unterschreiben."

    Nein. Der spätere vollständige Übergang der Anteile ist bereits in der einen Urkunde vollständig geregelt und erfolgt automatisch. Es gibt keine zweite Beurkundung.

  • „Die sechs Monate betreffen den Betrieb des Unternehmens."

    Nein. Der operative Betrieb liegt ab dem im Vertrag geregelten Zeitpunkt beim Käufer. Die sechsmonatige Frist ist ausschließlich eine Regelung zum Übergang der Anteile.

  • „Ich muss nach Essen reisen."

    Nein. Die Beurkundung findet bei unserem Notar statt. Sie erhalten die Urkunde per Post und gehen lediglich zu einem Notar in Ihrer Nähe.

  • „Ich bekomme mein Geld erst nach sechs Monaten."

    Nein. Der erste Kaufpreisteil wird bereits nach Beurkundung, Ihrer örtlichen Genehmigung und Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen ausgezahlt. Nur der Restbetrag folgt am Ende der Übergangsphase.

Kernfrage vieler Verkäufer

Warum sind es überhaupt sechs Monate?

Der Zeitraum schafft eine geordnete Übergabe der Gesellschaft — für beide Seiten planbar und ohne Zeitdruck. Er unterstützt eine saubere Abwicklung offener Vorgänge und eine strukturierte Übernahme durch den Käufer.

Für Sie als Verkäufer bedeutet das: ein klar definierter Ausstiegszeitpunkt und ein abgesicherter Zahlungsfluss. Die konkrete Ausgestaltung — Zahlungszeitpunkte, Voraussetzungen, Fristen — wird individuell im notariellen Kaufvertrag geregelt.

Geordnete Übergabe

Unterlagen, Verträge und Prozesse gehen strukturiert über.

Klare Verantwortung

Zuständigkeiten sind für jede Phase eindeutig geregelt.

Rechtssicher dokumentiert

Alle Schritte sind notariell begleitet und schriftlich fixiert.

Zahlungsablauf im Beispiel

Wann welche Zahlung erfolgt.

Die Beträge dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Ihre individuellen Zahlungen ergeben sich aus dem persönlichen Angebot und dem notariellen Kaufvertrag.

Kaufpreis gesamt
11.000 €
Beispielhafter Wert
Nach Beurkundung
10.000 €
Auszahlung nach Notar & Voraussetzungen
Nach ca. 6 Monaten
1.000 €
Restzahlung nach Übergangsphase

Beispielhafte Darstellung. Alle konkreten Beträge, Fristen und Voraussetzungen ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen notariellen Kaufvertrag.

Fair für beide Seiten

Warum diese Struktur Verkäufer und Käufer gleichermaßen schützt.

Für Sie als Verkäufer

  • Definierter Ausstiegszeitpunkt aus der Gesellschaft.
  • Klarer Zahlungsplan mit vertraglich geregelten Fälligkeiten.
  • Keine Reise erforderlich — Beurkundung bei unserem Notar, Genehmigung bei Ihnen vor Ort.
  • Notarielle Dokumentation aller Schritte, dauerhaft im Vorgangsbereich.
  • Persönlicher Ansprechpartner während des gesamten Ablaufs.

Für den Käufer

  • Geordnete Übernahme mit einer Übergangsphase zur Vorbereitung.
  • Möglichkeit, laufende Vorgänge strukturiert abzuwickeln.
  • Rechtssicherheit durch notariell begleiteten Ablauf.
  • Klare Kommunikationswege und definierte Verantwortlichkeiten.
  • Planbare Übernahme der Gesellschafterstellung.

Häufige Fragen

Alles, was Verkäufer üblicherweise fragen.

Sollte Ihre Frage hier nicht enthalten sein, erreichen Sie uns jederzeit persönlich.

Warum dauert die Anteilsübertragung sechs Monate?+

Der Zeitraum dient dazu, den Übergang der Gesellschaft geordnet und für beide Seiten planbar zu gestalten. Er unterstützt eine saubere Abwicklung offener Geschäftsvorfälle und eine strukturierte Übernahme durch den Käufer. Der wirtschaftliche Wert einer bestehenden GmbH hängt oft an ihrer Historie und Bonität — die gewählte Vertragsgestaltung verfolgt das Ziel, diese Eigenschaften bestmöglich zu erhalten.

Muss ich sechs Monate lang Geschäftsführer bleiben?+

Nein. Die Übergangsregelung betrifft ausschließlich die vollständige Übertragung der Geschäftsanteile — nicht die Geschäftsführung. Der bisherige Geschäftsführer wird im Rahmen der notariellen Vertragsgestaltung grundsätzlich unmittelbar abberufen und durch den neuen Geschäftsführer ersetzt.

Muss ich nach sechs Monaten erneut zum Notar?+

Nein. Für Sie ist keine zweite Beurkundung erforderlich. Der spätere vollständige Übergang der restlichen Geschäftsanteile ist bereits in der einen notariellen Urkunde vollständig geregelt und erfolgt entsprechend der beurkundeten Vereinbarung automatisch.

Bekomme ich eine zweite Urkunde?+

Nein. Es gibt nur eine notarielle Urkunde. In dieser sind sowohl die sofort wirksamen Regelungen als auch der spätere vollständige Übergang der Anteile enthalten.

Warum reicht eine einzige Beurkundung aus?+

Weil bereits in dieser einen Urkunde sämtliche Schritte bindend geregelt sind: die Abberufung des bisherigen Geschäftsführers, die Bestellung des neuen Geschäftsführers, die schrittweise Übertragung der Geschäftsanteile sowie die Zahlungsmodalitäten. Der spätere Übergang erfolgt automatisch entsprechend dieser Vereinbarung.

Was passiert nach meiner Genehmigung beim örtlichen Notar?+

Ihr örtlicher Notar leitet die Genehmigung an unseren Ursprungsnotar weiter. Ab diesem Zeitpunkt sind für Sie keine weiteren Notartermine mehr erforderlich. Handelsregisteranmeldung, spätere Anteilsübertragung und Restzahlung laufen automatisch entsprechend der Vereinbarung ab.

Muss ich nach Essen reisen?+

Nein. Die Beurkundung findet bei unserem Notar statt. Sie erhalten die Urkunde per Post und lassen Ihre Unterschrift bei einem Notar in Ihrer Nähe genehmigen. Reisen sind für Sie zu keinem Zeitpunkt erforderlich.

Wann erhalte ich mein Geld?+

Der erste Kaufpreisteil wird ausgezahlt, sobald die Beurkundung stattgefunden hat, alle vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind und Ihre örtliche Notargenehmigung vorliegt. Der Restkaufpreis folgt zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, in der Regel nach Ablauf der Übergangsphase.

Kann ich in dieser Zeit noch haftbar gemacht werden?+

Ihre Verantwortung als Geschäftsführer endet mit der im Kaufvertrag geregelten Abberufung. Ihre Stellung als Gesellschafter endet zum vertraglich geregelten Zeitpunkt. Für Vorgänge, die nach der Beurkundung durch den neuen Geschäftsführer veranlasst werden, tragen Sie keine Verantwortung. Die konkrete Ausgestaltung wird individuell notariell geregelt.

Was muss ich nach Erhalt der Urkunde tun?+

Sie vereinbaren einen kurzen Termin bei einem Notar in Ihrer Nähe — den Sie frei wählen dürfen — und lassen dort Ihre Unterschrift genehmigen. Alles Weitere läuft automatisch entsprechend der bereits beurkundeten Vereinbarung ab.

Warum wird mir die Urkunde per Post zugesendet?+

Damit Sie nicht anreisen müssen. Die Beurkundung findet bei unserem Notar statt, die anschließende Unterschriftsgenehmigung bequem bei einem Notar an Ihrem Wohnort. So bleibt der Aufwand für Sie auf einen einzigen kurzen Termin vor Ort beschränkt.

Wer kümmert sich um die weitere Abwicklung?+

Wir. Nach Ihrer örtlichen Genehmigung übernehmen unser Notar und das Nachfolgehaus-Team die vollständige Abwicklung — von der Weiterleitung der Genehmigung über die Handelsregisteranmeldung bis zur automatischen vollständigen Anteilsübertragung.

Wer kümmert sich um das Handelsregister?+

Die Anmeldung der neuen Gesellschafterliste und der Geschäftsführeränderung beim Handelsregister übernimmt der beurkundende Notar. Sie müssen sich um diesen Vorgang nicht selbst kümmern.

Wer bezahlt die Notarkosten?+

Die Notarkosten für die Beurkundung und für Ihre örtliche Unterschriftsgenehmigung werden im Rahmen des Verkaufsprozesses durch uns getragen. Kosten für eigene rechtliche Beratung trägt jede Partei selbst.

Kann ich mich bei Fragen jederzeit an Nachfolgehaus wenden?+

Ja, jederzeit. Sie erhalten für Ihren Vorgang einen persönlichen Ansprechpartner per E-Mail und Telefon. Wir beantworten Fragen zum Ablauf, zu Fristen und zu einzelnen Vertragspunkten in verständlicher Sprache — so lange, bis alles für Sie eindeutig geklärt ist.

Sie kennen jetzt den vollständigen Ablauf

Sie wissen, was auf Sie zukommt.

Wenn noch Fragen offen sind, erklären wir Ihnen den Verkaufsprozess gerne persönlich — verständlich, ruhig und ohne Zeitdruck. Ihr fester Ansprechpartner begleitet Sie von der ersten Anfrage bis zum Abschluss.

Jeder Unternehmenskauf wird individuell notariell begleitet. Die konkrete Vertragsgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall und wird durch den beurkundenden Notar rechtssicher umgesetzt.