GmbH-Klartext · Folge 21
Vorratsgesellschaft oder GmbH-Mantel? Der Unterschied
0:32 Min. · veröffentlicht am
Worum es in dieser Folge geht
Zwei Begriffe beim GmbH-Kauf – ein wichtiger Unterschied: die bisherige Geschäftstätigkeit.
Eine Vorratsgesellschaft wurde gegründet, hat aber noch kein operatives Geschäft betrieben. Eine Mantelgesellschaft war dagegen bereits tätig und hat ihren Geschäftsbetrieb eingestellt. Deshalb gehören beim Mantelkauf auch frühere Verpflichtungen in die Prüfung.
Welche Gesellschaft zu Ihrem Vorhaben passt, hängt vom Einzelfall ab. Die Bezeichnung allein ersetzt weder die Prüfung der Unterlagen noch die rechtliche und steuerliche Begleitung der Übernahme.
Eine Fachquelle dieser Folge: IHK Elbe-Weser.
Das Gespräch zum Nachlesen
Leon Stern (Unternehmer): Vorratsgesellschaft oder GmbH-Mantel: Ist das dasselbe?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Nein. Eine Vorratsgesellschaft wurde gegründet, hat aber noch kein operatives Geschäft betrieben.
Leon Stern (Unternehmer): Und eine Mantelgesellschaft?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Die war bereits tätig, hat ihren Geschäftsbetrieb aber eingestellt. Prüfen Sie deshalb auch frühere Verpflichtungen.
Leon Stern (Unternehmer): Welche passt zu meinem Vorhaben?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Das hängt vom Einzelfall ab. Beschreiben Sie Ihre Wünsche im Suchprofil auf nachfolgehaus.de.
Ausführlich erklärt
Vorratsgesellschaft und Mantel im Vergleich
Eine Vorratsgesellschaft wurde gegründet, um später verkauft zu werden, und war nie aktiv. Sie ist praktisch frei von Altlasten, hat aber kaum Historie. Ein GmbH-Mantel war früher aktiv, sein Geschäft ist eingestellt. Er bringt Historie mit, muss aber gründlicher geprüft werden.
In beiden Fällen liegt bei Aufnahme eines neuen Geschäfts eine wirtschaftliche Neugründung vor, die dem Registergericht offenzulegen ist.
Mehr dazu: GmbH-Mantel kaufen
Häufige Fragen
Was ist günstiger, Vorrat oder Mantel?
Das hängt von Alter, Unterlagen und Risiken ab. Ein Mantel ist nicht automatisch günstiger.
Brauche ich beim Mantelkauf einen Notar?
Ja. Die Abtretung der Anteile muss notariell beurkundet werden.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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