Verkäufer ist eine natürliche Person
Der Veräußerungsgewinn unterliegt dem Teileinkünfteverfahren: 60 % des Gewinns sind steuerpflichtig, der individuelle Einkommensteuersatz gilt.
Verkäufer ist eine Kapitalgesellschaft
Nach § 8b KStG sind Veräußerungsgewinne weitgehend steuerfrei (5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben).
Sondertatbestände
Hält die GmbH Immobilien, ist die Grunderwerbsteuer bei Anteilsübertragungen über bestimmten Schwellen relevant. Verlustvorträge können nach § 8c KStG entfallen oder nach § 8d KStG fortgeführt werden.
Voraussetzungen für einen Verkauf
- ▪Frühzeitige Einbindung des Steuerberaters
- ▪Sauberer Steuerbescheidstand
- ▪Klare Eigentumsstruktur
Mögliche Risiken
- ▪Unterschätzung der Steuerlast
- ▪Wegfall von Verlustvorträgen
- ▪Grunderwerbsteuer bei Immobilien
Erforderliche Unterlagen
- ▪Steuerbescheide
- ▪Anteilskaufverträge der Vergangenheit
- ▪Übersicht zum Immobilienbesitz
Typischer Ablauf
- 01Steuerliche Strukturplanung
- 02Berechnung der Veräußerungsfolgen
- 03Beurkundung
- 04Versteuerung im Folgejahr
Die steuerliche Vorbereitung sollte vor Verhandlungsbeginn erfolgen.
Die Kosten entstehen für die individuelle Steuerberatung.
Häufige Fehler
- ▪Steuer erst nach Vertragsschluss prüfen
- ▪Holding-Strukturen zu spät umsetzen
- ▪Verlustvorträge als wertbestimmend annehmen
Häufige Fragen
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