Wissen · GmbH-Verkauf

GmbH-Verkauf und Steuern

Steuerliche Aspekte entscheiden häufig über den wirtschaftlichen Erfolg eines Verkaufs. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Themen aus Sicht des Verkäufers. Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab. Diese Informationen stellen keine Steuerberatung dar. Bitte lassen Sie Ihre konkrete Situation durch einen Steuerberater prüfen.

Verfasst von Redaktion NachfolgehausVeröffentlicht: 30.3.2026Aktualisiert: 27.6.2026
Auf einen Blick
  • Veräußerungsgewinn natürlicher Personen unter dem Teileinkünfteverfahren.
  • Kapitalgesellschaften nutzen § 8b KStG.
  • Bei Immobilienbesitz ist die Grunderwerbsteuer zu prüfen.
  • Verlustvorträge können entfallen oder fortgeführt werden.

Verkäufer ist eine natürliche Person

Der Veräußerungsgewinn unterliegt dem Teileinkünfteverfahren: 60 % des Gewinns sind steuerpflichtig, der individuelle Einkommensteuersatz gilt.

Verkäufer ist eine Kapitalgesellschaft

Nach § 8b KStG sind Veräußerungsgewinne weitgehend steuerfrei (5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben).

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Sondertatbestände

Hält die GmbH Immobilien, ist die Grunderwerbsteuer bei Anteilsübertragungen über bestimmten Schwellen relevant. Verlustvorträge können nach § 8c KStG entfallen oder nach § 8d KStG fortgeführt werden.

Voraussetzungen für einen Verkauf

  • Frühzeitige Einbindung des Steuerberaters
  • Sauberer Steuerbescheidstand
  • Klare Eigentumsstruktur

Mögliche Risiken

  • Unterschätzung der Steuerlast
  • Wegfall von Verlustvorträgen
  • Grunderwerbsteuer bei Immobilien

Erforderliche Unterlagen

  • Steuerbescheide
  • Anteilskaufverträge der Vergangenheit
  • Übersicht zum Immobilienbesitz

Typischer Ablauf

  1. 01Steuerliche Strukturplanung
  2. 02Berechnung der Veräußerungsfolgen
  3. 03Beurkundung
  4. 04Versteuerung im Folgejahr
Bearbeitungsdauer

Die steuerliche Vorbereitung sollte vor Verhandlungsbeginn erfolgen.

Kosten

Die Kosten entstehen für die individuelle Steuerberatung.

Häufige Fehler

  • Steuer erst nach Vertragsschluss prüfen
  • Holding-Strukturen zu spät umsetzen
  • Verlustvorträge als wertbestimmend annehmen

Häufige Fragen

Bei natürlichen Personen über das Teileinkünfteverfahren, bei Kapitalgesellschaften nach § 8b KStG.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei rechtlichen oder steuerlichen Einzelfragen sollte eine entsprechend qualifizierte Beratung eingeholt werden.

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